1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Für Umfang und die Durchführung unserer Vertragsleistungen ist
allein unsere schriftliche Bestellungsannahme in Verbindung mit
diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend.
Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn der Besteller sie seinem Auftraggeber
zugrundelegt und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung oder Leistung
erkennt der Besteller diese Bedingungen an.
Nebenabreden und sonstige Erklärungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung
Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen
Bestellungsannahme freibleibend. Abbildungen, Gewichts- und
Maßangaben in Prospekten, Zeichnungen usw. sind nur dann
verbindlich, wenn diese gesondert von uns schriftlich bestätigt
wurden.
2. Preise, Verpackung
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung.
Wir behalten uns eine verhältnismäßige Änderung der Preise
vor, wenn sich nach dem Tag unserer Bestellungsannahme die mit der Auftragsdurchführung zusammenhängenden Kosten geändert haben.
Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und
nicht zurückgenommen.
Die Verpackung wird nach unserer Wahl bestimmt. Regressansprüche an uns wegen Verpackungsschäden sind ausgeschlossen.
3. Lieferungen
Unsere Lieferzeiten beginnen bei Klarstellung des Auftrages; sie sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Ereignisse höherer Gewalt , Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten, Rohstoffmangel usw. entbinden uns für die Dauer der Störung von der Erfüllung des Vertrages.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Wir sind grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt.
Bestellungen auf Abruf müssen spätestens innerhalb von
3 Monaten nach Bestelldatum abgenommen werden. Andernfalls steht es uns frei, die bereitgestellte Ware in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Sonderanfertigungen nach besonderer Vorschrift des Bestellers sind wir zu Abweichungen von der Bestellmenge bis zu ± 10 % berechtigt. Bei Sonderanfertigungen werden die vom Besteller vorgeschriebenen Maße soweit eingehalten, wie dies das Fertigungsverfahren zuläßt unter Berücksichtigung der fertigungstechnisch üblichen Toleranzen. Darüber hinausgehende Anforderungen des Bestellers müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sein. Die Bezugnahme auf technische Zeichnungsunterlagen des Bestellers bedeuten insoweit unsererseits keine Anerkennung der Toleranzen.
Sofern für die Durchführung einer Bestellung Werkzeuge angefertigt werden müssen, berechnen wir Anteile unserer Herstellkosten. Durch die Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Recht an den Werkzeugen.
Diese verbleiben unser frei verfügbares Eigentum.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Werk verläßt. Wird die Zustellung oder der Versand durch Schuld des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Bereitschaft auf den Besteller über.
5. Haftung für Mängel
Beanstandungen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Waren schriftlich zu erheben. Wird eine Beanstandung von uns schriftlich anerkannt, eifolgt nach Rücksendung der beanstandeten Ware Ersatzlieferung oder Gutschrift nachunserer Wahl.
Darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden usw. sind ausgeschlossen.
Wir haften nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung
durch eigenmächtiges Handeln des Bestellers oder eines Dritten beeinträchtigt wird. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung können wir nicht haften. Die Wartung der gelieferten Ware übernimmt der Besteller auf seine Kasten. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Die Prüfung, ob die bestellte Menge
oder von uns vorgeschlagenen Ware für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, ist Pflicht des Bestellers; wir als Lieferer übernehmen für die Eignung keine Gewähr. Auch alle weiteren Ansprüche des Bestellers. gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, insbesondere Schadenersatzansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen oder Haftung für Folgeschäden unmittelbarer Art, sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Lieferungsgegenstand
einschließlich aller Nebenforderungen vor bis zur Zahlung
sämtlicher aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber dem
Käufer zustehenden Forderungen. Bei eventueller Vermischung
oder Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware mit
anderen Gegenständen, bei Lohnarbeit unsererseits, sowie bei
Weiterveräußerung des Lieferungsgegenstandes an einen
Dritten tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch aus
dem Veräußerungsvertrag bis zum Eingang aller Zahlungen
seitens des Bestellers aus dem Vertrag an uns ab. Der
Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche an einen Dritten
abzutreten.
Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter
Beifügung des Pfändungsprotokolls zu melden, damit wir
lnterventionsklage erheben können. Etwaige Kosten von
Interventionen trägt der Besteller.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge, zahlbar wie umseitig angegeben. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter üblichem Vorbehalt und gilt nicht an Erfüllungs Statt, sondern eifüllungshalber. Werden die Zahlungsfristen überschritten, berechnen wir - ohne dass es einer lnverzugsetzung bedarf -für die Zeit des Verzuges Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Außerdem dürfen wir nach unserer Wahl die Leistungen einstellen oder vom Vertrag zurücktreten sowie alle Forderungen sofort fällig setzen.
8. Rücktritt
Wir sind berechtigt, frist- und entschädigungslos vom Vertrag
zurückzutreten, wenn es uns nicht gelingt, die für die Ausführung
der Bestellung benötigten Stoffe zu normalen Bedingungen zu
erwerben oder wenn die bereits abgeschlossenen
Einkaufsverträge von den Lieferanten nicht erfüllt werden.
9. Verpflichtungen aus dem Vertrage
Für alle unsere technischen Unterlagen, insbesondere für Änderungsvorschläge zu den Entwürfen des Bestellers, behalten wir uns sämtliche Rechte vor (DIN 34). Bei Anfertigungen nach Angaben, Muster oder Zeichnung des Bestellers ist dieser voll dafür verantwortlich, dass dadurch nicht Schutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzt werden. Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen aufgrund dieser Bedingungen ist Düsseldorf.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf.
Es gilt für das Vertragsverhältnis deutsches Recht. Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so soll
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beein-
flusst bzw. beeinträchtigt werden. Etwa nichtige Bestimmungen
sind in der Weise umzudeuten, dass Sinn und Zweck unter
Berücksichtigung des wahren Willens der Vertragsschließenden
gewahrt bleibt.
uni span e.K. Metallbearbeitung
Fritz-Kotz-Straße 17
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